MWST-Abrechnung
Die MWST-Abrechnung (Mehrwertsteuer-Abrechnung) ist ein Pflichtbericht für alle in der Schweiz MWST-pflichtigen Unternehmen. Lumabill erstellt diese Abrechnung automatisch auf Basis deiner Buchungen und hilft dir, den korrekten Betrag an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zu melden.
Voraussetzungen: Diese Funktion erfordert das Buchhaltungsmodul (PRO-Abo). Zusätzlich muss die MWST in deinen Firmeneinstellungen aktiviert sein.

Schweizer MWST-Sätze
In der Schweiz gelten folgende MWST-Sätze:
| Satz | Bezeichnung | Anwendung |
|---|---|---|
| 8,1 % | Normalsatz | Die meisten Waren und Dienstleistungen |
| 2,6 % | Reduzierter Satz | Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Medikamente |
| 3,8 % | Sondersatz | Beherbergungsleistungen (Hotels) |
Hinweis: Bestimmte Leistungen sind von der MWST befreit (z. B. Gesundheitswesen, Bildung, Versicherungen). Diese erscheinen in der Abrechnung separat.
Abrechnungsmethode wählen: Effektiv oder Saldosteuersatz
Lumabill unterstützt beide von der ESTV anerkannten MWST-Methoden. Du stellst die Methode pro Profil unter Profil > Buchhaltung > MWST-Abrechnungsmethode ein.
| Merkmal | Effektivmethode (Standard) | Saldosteuersatzmethode |
|---|---|---|
| Abrechnung | Quartalsweise (Q1-Q4) | Halbjährlich (S1, S2) |
| Formular | 0550 | 0552 |
| Rate gegenüber Kunden | Real (8.1 / 2.6 / 3.8 %) | Gleich - keine Änderung |
| An ESTV geschuldet | Umsatzsteuer − Vorsteuer | Bruttoumsatz × ESTV-Saldosteuersatz |
| Vorsteuerabzug | Ja, pro Beleg | Nein - pauschal im Saldosteuersatz enthalten |
| Voraussetzungen | Keine | Jahresumsatz ≤ CHF 5'024'000 und MWST-Schuld ≤ CHF 108'000 |
Saldosteuersatz aktivieren: Profil-Einstellungen → MWST-pflichtig einschalten → Methode "Saldosteuersatz" wählen → Branche aus der Liste auswählen (z. B. Treuhand 6.2 %, Coiffeur 5.3 %). Bei Tätigkeiten in mehreren Branchen können bis zu zwei Sätze hinterlegt werden. Ist deine Branche nicht aufgeführt, wähle "Andere / eigener Satz" und gib den Satz ein, den dir die ESTV in ihrem Bewilligungsschreiben mitgeteilt hat.
Tipp: Auf der MWST-Abrechnung zeigt Lumabill ein "Saldosteuer-Methode prüfen"-Feld mit dem konkreten Sparpotenzial pro Periode. Die Vergleichsseite rechnet beide Methoden mit deinen echten Quartalsdaten durch und zeigt, welche günstiger ist.
Wichtig: Der Methodenwechsel muss bei der ESTV beantragt werden. Mindestbindung: 1 Jahr (seit 2025; vorher 5 Jahre).
Aufbau der Abrechnung
Die MWST-Abrechnung folgt dem offiziellen Formular der ESTV und gliedert sich in:
Umsatz und geschuldete Steuer
- Gesamtumsatz -- Alle fakturierten Leistungen der Periode
- Nicht steuerbarer Umsatz -- Befreite Leistungen und Exporte
- Steuerbarer Umsatz -- Aufgeteilt nach MWST-Satz (8,1 %, 2,6 %, 3,8 %)
- Geschuldete MWST -- Die berechnete Steuer auf dem steuerbaren Umsatz
Vorsteuer (abziehbar)
- Vorsteuer auf Materialaufwand -- MWST auf eingekaufte Waren und Dienstleistungen
- Vorsteuer auf Investitionen -- MWST auf Anlagegüter
- Vorsteuer auf übriges -- Sonstige abzugsfähige Vorsteuer
Netto-Steuerschuld
Geschuldete MWST - Vorsteuer = Netto-Steuerschuld (oder Guthaben)
Ein positiver Betrag ist an die ESTV zu bezahlen. Ein negativer Betrag bedeutet, dass du ein Guthaben hast.
Abrechnung erstellen
- Navigiere zu Buchhaltung > Berichte > MWST-Abrechnung
- Wähle die Abrechnungsperiode (Quartal oder Halbjahr, je nach deiner MWST-Methode)
- Klicke auf Abrechnung generieren
Abrechnungsperioden
Die ESTV verlangt die MWST-Abrechnung in der Regel quartalsweise:
- Q1: Januar -- März
- Q2: April -- Juni
- Q3: Juli -- September
- Q4: Oktober -- Dezember
Kleinere Unternehmen können eine halbjährliche Abrechnung beantragen.
Abrechnung prüfen
Bevor du die Abrechnung einreichst, solltest du folgende Punkte prüfen:
- Alle Rechnungen verbucht? -- Fehlende Ausgangsrechnungen führen zu einem zu tiefen Umsatz.
- Alle Ausgaben mit korrektem MWST-Satz? -- Prüfe, ob der richtige Satz zugewiesen wurde (8,1 %, 2,6 % oder 3,8 %).
- Befreite Umsätze korrekt gekennzeichnet? -- Exporte und befreite Leistungen dürfen nicht in der steuerbaren Basis erscheinen.
- Vorsteuerabzug berechtigt? -- Nur geschäftlich begründete Ausgaben mit gültiger MWST-Nummer berechtigen zum Vorsteuerabzug.
Tipp: Klicke auf die einzelnen Beträge, um die zugehörigen Buchungen einzusehen und Unstimmigkeiten aufzuspüren.
Export und Einreichung
Exportiere die Abrechnung als:
- PDF -- Im Layout des offiziellen ESTV-Formulars, bereit zum Einreichen
- CSV -- Für die Weiterverarbeitung oder Kontrolle durch deinen Treuhänder
Die Abrechnung wird über das ESTV-Portal (ePortal) oder per Post eingereicht. Lumabill erstellt die Zahlen -- die Einreichung erfolgt direkt bei der ESTV.
Was kommt als Nächstes?
Nutze die Erfolgsrechnung und die Bilanz für ein vollständiges Bild deines Geschäftsjahres. Informationen zu den Grundlagen der Schweizer MWST findest du im Leitfaden MWST verstehen.