Einfache vs. doppelte Buchhaltung
Lumabill bietet zwei Buchhaltungsmodi an: die einfache Buchhaltung (auch «Milchbüechli» genannt) und die doppelte Buchhaltung. Welche Methode Sie wählen, hängt von Ihrer Rechtsform, Ihrem Umsatz und Ihren Anforderungen ab. Diese Anleitung hilft Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen.
Was ist einfache Buchhaltung?
Die einfache Buchhaltung -- im Schweizer Volksmund «Milchbüechli-Rechnung» -- ist eine vereinfachte Form der Buchführung. Sie erfassen lediglich Einnahmen und Ausgaben in chronologischer Reihenfolge. Daraus ergibt sich am Jahresende eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung (Erfolgsrechnung), aber keine Bilanz.
In Lumabill bedeutet das:
- Sie erfassen Rechnungen (Einnahmen) und Ausgaben (Aufwände)
- Lumabill berechnet automatisch Ihren Gewinn oder Verlust
- Es gibt keinen Kontenplan und keine Soll-/Haben-Buchungen
- Die Auswertungen beschränken sich auf eine Einnahmen-/Ausgabenübersicht
Was ist doppelte Buchhaltung?
Die doppelte Buchhaltung (auch «doppelte Buchführung» oder «Soll und Haben») ist das Standardverfahren für Unternehmen. Jede Transaktion wird auf mindestens zwei Konten gebucht -- einmal im Soll und einmal im Haben. So entsteht neben der Erfolgsrechnung auch eine Bilanz, die Vermögen und Schulden zeigt.
In Lumabill bedeutet das:
- Sie arbeiten mit einem vollständigen Kontenplan (Schweizer Kontenrahmen KMU)
- Rechnungen und Ausgaben erzeugen automatisch Buchungssätze
- Sie können zusätzlich manuelle Buchungen erfassen
- Sie erhalten Bilanz, Erfolgsrechnung und weitere Auswertungen
Wann genügt die einfache Buchhaltung?
Das Schweizer Obligationenrecht (OR Art. 957 Abs. 2) erlaubt die einfache Buchhaltung für:
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit weniger als CHF 500'000 Jahresumsatz
- Vereine und Stiftungen ohne Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister
Tipp: Auch wenn Sie rechtlich die einfache Buchhaltung führen dürfen, kann die doppelte Buchhaltung sinnvoll sein -- etwa wenn Sie Investoren oder Banken Finanzberichte vorlegen müssen.
Wann brauchen Sie doppelte Buchhaltung?
Die doppelte Buchhaltung ist gesetzlich vorgeschrieben für:
- GmbH und AG -- unabhängig vom Umsatz
- Einzelunternehmen mit mehr als CHF 500'000 Jahresumsatz
- Genossenschaften und im Handelsregister eingetragene Vereine/Stiftungen
Vergleich auf einen Blick
| Merkmal | Einfach | Doppelt |
|---|---|---|
| Einnahmen/Ausgaben erfassen | Ja | Ja |
| Kontenplan | Nein | Ja |
| Soll-/Haben-Buchungen | Nein | Ja |
| Bilanz | Nein | Ja |
| Erfolgsrechnung | Einfach | Vollständig |
| MwSt.-Abrechnung | Ja | Ja |
| Geeignet für Einzelfirma < 500K | Ja | Ja |
| Geeignet für GmbH/AG | Nein | Ja |
Modus in Lumabill wechseln
Sie wählen den Buchhaltungsmodus bei der Ersteinrichtung Ihres Profils. Ein späterer Wechsel von einfach auf doppelt ist möglich -- Lumabill migriert Ihre bestehenden Daten. Ein Wechsel von doppelt zurück auf einfach ist jedoch nicht vorgesehen, da dabei Buchungsinformationen verloren gehen würden.
Tipp: Wenn Sie unsicher sind, starten Sie mit der doppelten Buchhaltung. Lumabill macht die doppelte Buchführung so einfach wie möglich -- Buchungen werden automatisch aus Rechnungen und Ausgaben generiert.
Nächste Schritte
- Kontenplan -- Lernen Sie den Schweizer Kontenrahmen KMU kennen
- Buchungen erfassen -- Verstehen Sie Soll- und Haben-Buchungen
- Geschäftsjahre -- Verwalten Sie Ihre Geschäftsperioden