Quellensteuer

Quellensteuer Basel-Landschaft

Quellensteuer im Kanton Basel-Landschaft: Tarifmodell, Tarifcodes und Richtwerte 2026 - mit Link zur offiziellen Tariftabelle.

Die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abgezogen und betrifft vor allem ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C. Hier findest du die wichtigsten Eckdaten zum Kanton Basel-Landschaft sowie Richtwerte für 2026.

Quellensteuer im Kanton Basel-Landschaft

TarifmodellMonatsmodell
Kirchensteuerseparate Tarife (mit/ohne)
Zuständige BehördeSteuerverwaltung Basel-Landschaft
Offizielle Tariftabelle Offizielle Tariftabelle Basel-Landschaft

Y/N-Tarifvarianten mit/ohne Kirchensteuer.

Richtwerte Quellensteuer Basel-Landschaft 2026

Die genauen Sätze für den Kanton Basel-Landschaft entnimmst du der offiziellen Tariftabelle. Offizielle Tariftabelle Basel-Landschaft

Quellensteuer-Tarifcodes

AAlleinstehende ohne Kinder
BVerheiratete Alleinverdiener
CVerheiratete Doppelverdiener
HAlleinstehende mit Kindern im Haushalt

Weitere Codes: G (Ersatzeinkünfte), E (vereinfachtes Verfahren) sowie L/M/N/P/Q für Grenzgänger aus Deutschland. Ein angehängtes Y/N zeigt mit (Y) oder ohne (N) Kirchensteuer.

Häufige Fragen zur Quellensteuer im Kanton Basel-Landschaft

Wer muss im Kanton Basel-Landschaft Quellensteuer bezahlen?

Quellensteuerpflichtig sind in der Regel ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C sowie Personen mit Wohnsitz im Ausland. Schweizer Bürger und Personen mit C-Bewilligung werden ordentlich veranlagt.

Wie hoch ist die Quellensteuer im Kanton Basel-Landschaft?

Der Satz hängt vom Bruttolohn, vom Tarifcode (Familiensituation) und von der Kirchenzugehörigkeit ab. Richtwerte findest du in der Tabelle oben; verbindlich ist die offizielle Tariftabelle.

Was bedeutet ein Tarifcode wie A0N?

Der Buchstabe steht für die Familiensituation (A = alleinstehend), die Ziffer für die Anzahl Kinder und das angehängte Y/N für mit (Y) oder ohne (N) Kirchensteuer.

Rechnet der Kanton Basel-Landschaft monatlich oder jährlich ab?

Der Kanton Basel-Landschaft verwendet das Monatsmodell. Beim Monatsmodell zählt der Monatslohn, beim Jahresmodell das hochgerechnete Jahreseinkommen.

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