Quellensteuer

Quellensteuer Neuenburg

Quellensteuer im Kanton Neuenburg: Tarifmodell, Tarifcodes und Richtwerte 2026 - mit Link zur offiziellen Tariftabelle.

Die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abgezogen und betrifft vor allem ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C. Hier findest du die wichtigsten Eckdaten zum Kanton Neuenburg sowie Richtwerte für 2026.

Quellensteuer im Kanton Neuenburg

TarifmodellMonatsmodell
Kirchensteuerseparate Tarife (mit/ohne)
Zuständige BehördeService des contributions du canton de Neuchâtel (SCCO)
Offizielle Tariftabelle Offizielle Tariftabelle Neuenburg

Monatsmodell. Kirchensteuer ist freiwillig und nicht Teil des QST-Tarifs.

Richtwerte Quellensteuer Neuenburg 2026

Die genauen Sätze für den Kanton Neuenburg entnimmst du der offiziellen Tariftabelle. Offizielle Tariftabelle Neuenburg

Quellensteuer-Tarifcodes

AAlleinstehende ohne Kinder
BVerheiratete Alleinverdiener
CVerheiratete Doppelverdiener
HAlleinstehende mit Kindern im Haushalt

Weitere Codes: G (Ersatzeinkünfte), E (vereinfachtes Verfahren) sowie L/M/N/P/Q für Grenzgänger aus Deutschland. Ein angehängtes Y/N zeigt mit (Y) oder ohne (N) Kirchensteuer.

Häufige Fragen zur Quellensteuer im Kanton Neuenburg

Wer muss im Kanton Neuenburg Quellensteuer bezahlen?

Quellensteuerpflichtig sind in der Regel ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C sowie Personen mit Wohnsitz im Ausland. Schweizer Bürger und Personen mit C-Bewilligung werden ordentlich veranlagt.

Wie hoch ist die Quellensteuer im Kanton Neuenburg?

Der Satz hängt vom Bruttolohn, vom Tarifcode (Familiensituation) und von der Kirchenzugehörigkeit ab. Richtwerte findest du in der Tabelle oben; verbindlich ist die offizielle Tariftabelle.

Was bedeutet ein Tarifcode wie A0N?

Der Buchstabe steht für die Familiensituation (A = alleinstehend), die Ziffer für die Anzahl Kinder und das angehängte Y/N für mit (Y) oder ohne (N) Kirchensteuer.

Rechnet der Kanton Neuenburg monatlich oder jährlich ab?

Der Kanton Neuenburg verwendet das Monatsmodell. Beim Monatsmodell zählt der Monatslohn, beim Jahresmodell das hochgerechnete Jahreseinkommen.

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