Quellensteuer

Quellensteuer Freiburg

Quellensteuer im Kanton Freiburg: Tarifmodell, Tarifcodes und Richtwerte 2026 - mit Link zur offiziellen Tariftabelle.

Die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abgezogen und betrifft vor allem ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C. Hier findest du die wichtigsten Eckdaten zum Kanton Freiburg sowie Richtwerte für 2026.

Der Kanton Freiburg rechnet die Quellensteuer im Jahresmodell ab, als einer von nur 5 Kantonen (Freiburg, Tessin, Waadt, Wallis und Genf). Massgebend ist das hochgerechnete Jahreseinkommen: Ein 13. Monatslohn oder ein Bonus kippt damit nicht einen einzelnen Monat in einen höheren Satz, sondern wird über das ganze Jahr verteilt und am Jahresende ausgeglichen. Die Kirchensteuer steckt bereits im Tarif, was nur auf 3 Kantone zutrifft (Schwyz, Freiburg und Jura) - eine Y/N-Variante musst du hier also gar nicht wählen. Unter den 10 Kantonen mit geprüften Richtwerten liegt Freiburg bei CHF 7'000 Monatslohn mit 13.40% auf Tarif A0N auf Rang 10 von 10, gezählt vom tiefsten zum höchsten Satz. Die Spanne reicht von 7.75% (Zürich) bis 13.40% (Freiburg), der Median liegt bei 11.38% - Freiburg liegt damit 2.02 Prozentpunkte darüber. Auf diesen Lohn gerechnet sind das rund CHF 938.00 Quellensteuer pro Monat oder etwa CHF 11'256 pro Jahr. Am nächsten liegt Bern mit 13.00%, also 0.40 Prozentpunkte entfernt. Zwischen CHF 5'000 und CHF 9'000 steigt der Satz um 5.21 Prozentpunkte. Der Kanton Freiburg ist mehrsprachig, Amtssprachen sind Französisch und Deutsch; entsprechend erscheinen Tariftabelle und Wegleitung in der Regel in diesen Sprachen. Die verbindlichen Tariftabellen und die Wegleitung publiziert die zuständige kantonale Steuerbehörde: Kantonale Steuerverwaltung Freiburg (KSTV).

Quellensteuer im Kanton Freiburg

TarifmodellJahresmodell
Kirchensteuerim Tarif enthalten
Zuständige BehördeKantonale Steuerverwaltung Freiburg (KSTV)
Offizielle Tariftabelle Offizielle Tariftabelle Freiburg

Jahresmodell. Tarif enthält Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern sowie die direkte Bundessteuer; A0N und A0Y identisch.

Zuletzt geprüft: 15. Januar 2026

Richtwerte Quellensteuer Freiburg 2026

Effektiver Quellensteuersatz für Tarifcode A0N (alleinstehend, keine Kinder, ohne Kirchensteuer):

Bruttolohn
Quellensteuersatz
CHF 5’000 / Monat
10.45%
CHF 7’000 / Monat
13.40%
CHF 9’000 / Monat
15.66%

Richtwerte für Tarif A0N, gerundet. Der effektive Abzug hängt von Tarifcode, Kirchenzugehörigkeit und weiteren Faktoren ab. Massgebend ist immer die offizielle Tariftabelle des Kantons.

Quellensteuer-Tarifcodes

AAlleinstehende ohne Kinder
BVerheiratete Alleinverdiener
CVerheiratete Doppelverdiener
HAlleinstehende mit Kindern im Haushalt

Weitere Codes: G (Ersatzeinkünfte), E (vereinfachtes Verfahren) sowie L/M/N/P/Q für Grenzgänger aus Deutschland. Ein angehängtes Y/N zeigt mit (Y) oder ohne (N) Kirchensteuer.

Häufige Fragen zur Quellensteuer im Kanton Freiburg

Wer muss im Kanton Freiburg Quellensteuer bezahlen?

Quellensteuerpflichtig sind in der Regel ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C sowie Personen mit Wohnsitz im Ausland. Schweizer Bürger und Personen mit C-Bewilligung werden ordentlich veranlagt.

Wie hoch ist die Quellensteuer im Kanton Freiburg?

Der Satz hängt vom Bruttolohn, vom Tarifcode (Familiensituation) und von der Kirchenzugehörigkeit ab. Richtwerte findest du in der Tabelle oben; verbindlich ist die offizielle Tariftabelle.

Was bedeutet ein Tarifcode wie A0N?

Der Buchstabe steht für die Familiensituation (A = alleinstehend), die Ziffer für die Anzahl Kinder und das angehängte Y/N für mit (Y) oder ohne (N) Kirchensteuer.

Rechnet der Kanton Freiburg monatlich oder jährlich ab?

Der Kanton Freiburg verwendet das Jahresmodell. Beim Monatsmodell zählt der Monatslohn, beim Jahresmodell das hochgerechnete Jahreseinkommen.

Was unterscheidet die Quellensteuer im Kanton Freiburg von anderen Kantonen?

Freiburg rechnet im Jahresmodell ab und führt die Kirchensteuer bereits im Tarif. Bei CHF 7'000 Monatslohn liegt der Richtwert für Tarif A0N bei 13.40%, das ist Rang 10 von 10 geprüften Kantonen. Verbindlich ist die offizielle Tariftabelle der zuständigen Steuerbehörde: Kantonale Steuerverwaltung Freiburg (KSTV).

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