Die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abgezogen und betrifft vor allem ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C. Hier findest du die wichtigsten Eckdaten zum Kanton Basel-Stadt sowie Richtwerte für 2026.
Quellensteuer im Kanton Basel-Stadt
Y/N-Tarifvarianten (Kirchensteuer 8% der Kantonssteuer).
Richtwerte Quellensteuer Basel-Stadt 2026
Die genauen Sätze für den Kanton Basel-Stadt entnimmst du der offiziellen Tariftabelle. Offizielle Tariftabelle Basel-Stadt →
Quellensteuer-Tarifcodes
Weitere Codes: G (Ersatzeinkünfte), E (vereinfachtes Verfahren) sowie L/M/N/P/Q für Grenzgänger aus Deutschland. Ein angehängtes Y/N zeigt mit (Y) oder ohne (N) Kirchensteuer.
Häufige Fragen zur Quellensteuer im Kanton Basel-Stadt
Wer muss im Kanton Basel-Stadt Quellensteuer bezahlen?
Quellensteuerpflichtig sind in der Regel ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C sowie Personen mit Wohnsitz im Ausland. Schweizer Bürger und Personen mit C-Bewilligung werden ordentlich veranlagt.
Wie hoch ist die Quellensteuer im Kanton Basel-Stadt?
Der Satz hängt vom Bruttolohn, vom Tarifcode (Familiensituation) und von der Kirchenzugehörigkeit ab. Richtwerte findest du in der Tabelle oben; verbindlich ist die offizielle Tariftabelle.
Was bedeutet ein Tarifcode wie A0N?
Der Buchstabe steht für die Familiensituation (A = alleinstehend), die Ziffer für die Anzahl Kinder und das angehängte Y/N für mit (Y) oder ohne (N) Kirchensteuer.
Rechnet der Kanton Basel-Stadt monatlich oder jährlich ab?
Der Kanton Basel-Stadt verwendet das Monatsmodell. Beim Monatsmodell zählt der Monatslohn, beim Jahresmodell das hochgerechnete Jahreseinkommen.