Die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abgezogen und betrifft vor allem ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C. Hier findest du die wichtigsten Eckdaten zum Kanton Zug sowie Richtwerte für 2026.
Quellensteuer im Kanton Zug
AY/BY/HY (mit Kirchensteuer) und AN/BN (ohne Kirchensteuer) für 2026.
Richtwerte Quellensteuer Zug 2026
Die genauen Sätze für den Kanton Zug entnimmst du der offiziellen Tariftabelle. Offizielle Tariftabelle Zug →
Quellensteuer-Tarifcodes
Weitere Codes: G (Ersatzeinkünfte), E (vereinfachtes Verfahren) sowie L/M/N/P/Q für Grenzgänger aus Deutschland. Ein angehängtes Y/N zeigt mit (Y) oder ohne (N) Kirchensteuer.
Häufige Fragen zur Quellensteuer im Kanton Zug
Wer muss im Kanton Zug Quellensteuer bezahlen?
Quellensteuerpflichtig sind in der Regel ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C sowie Personen mit Wohnsitz im Ausland. Schweizer Bürger und Personen mit C-Bewilligung werden ordentlich veranlagt.
Wie hoch ist die Quellensteuer im Kanton Zug?
Der Satz hängt vom Bruttolohn, vom Tarifcode (Familiensituation) und von der Kirchenzugehörigkeit ab. Richtwerte findest du in der Tabelle oben; verbindlich ist die offizielle Tariftabelle.
Was bedeutet ein Tarifcode wie A0N?
Der Buchstabe steht für die Familiensituation (A = alleinstehend), die Ziffer für die Anzahl Kinder und das angehängte Y/N für mit (Y) oder ohne (N) Kirchensteuer.
Rechnet der Kanton Zug monatlich oder jährlich ab?
Der Kanton Zug verwendet das Monatsmodell. Beim Monatsmodell zählt der Monatslohn, beim Jahresmodell das hochgerechnete Jahreseinkommen.